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Zitat von dude
Kann man dem Verband unsachgemaesse Verwahrung vorwerfen, wenn sein Vorgehen internationalem Standard entsprichen wuerde (was ich nicht weiss)?
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Die ungekühlte Verwahrung der Proben in einem Auto und später in einem Küchenschrank widerspricht den "Verfahrensbestimmungen für Dopingkontrollen, Ausgabe 1998, Ziff. 2.39". Demnach sollen Blut- und Urinproben ununterbrochen gekühlt werden, bis sie im Labor eintreffen (4°C oder darunter). Diese Richtlinien sind für alle Mitglieder des IAAF bindend.
Eine ungekühlte Verwahrung über einen Zeitraum von 4 bzw. 6 Tage ist klar ein Verstoß dagegen. Dazu sagt der Vorsitzende des DLV-Rechtsausschusses: " ... dass mit geradezu unglaublicher Sorglosigkeit die wichtigsten Beweismittel, nämlich die Urinproben einmal für sechs, einmal für vier Tage Temperaturen ausgesetzt waren, die nicht lege artis sind. Weder die Lagerung noch der Transport entsprachen den Vorgaben der IAAF-Verfahrensrichtlinien für Dopingkontrollen" (Richter Schoeppe in der Urteilsbegründung zum Freispruch von Baumann).
Viele Grüße,
Arne