Zitat:
Zitat von dude
Wann endet (zeitlich) die Verpflichtung zu einer solchen "sachgemaesse Behandlung"?
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Das weiß ich nicht. Vielleicht endet sie gar nicht, so lange die Proben als Beweisstück verwendet werden sollen? Denn allein der DLV oder die NADA können die Verwahrung der Proben beeinflussen – im Unterschied zum Athleten, der dies nicht kann. Also trägt der DLV AFAIK auch die alleinige Verantwortung.
Fragst Du mit einer bestimmten Absicht?
Viele Grüße,
Arne