Es gibt zwei Möglichkeiten, von der DTU nominiert zu werden:
1. Direkt durch das Erreichen einer bestimmten Platzierung bei bestimmten Rennen.
2. Durch Auswahl seitens der DTU, falls keine direkte Qualifikation erfolgte.
Für den Fall, dass Satz 2 zur Anwendung kommt: Auch in diesem Fall ist die DTU nach Ansicht des Schiedsgerichts nicht völlig frei. Sondern sie hat bei ihrer Auswahl objektive Leistungskriterien anzuwenden.
Auf diese Weise spielen Listenplätze durchaus eine Rolle, zumindest sieht das Schiedsgericht das so.
