Zitat:
Zitat von NBer
was jeder wusste ist......"belege da oder dort mindestens diese plätze, und du bist bei olympia dabei."
alles andere, und das war auch jedem klar, ist auf diskussion, ermessen, kulanz ausgelegt. sachen die aus meiner sicht nicht einklagbar sind.
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Ich verstehe die Entscheidung des Schiedsgerichts folgendermaßen: Bei Nichterreichen vorher festgelegter Platzierungen wird nach Ermessen der DTU mit ihren zuständigen Organen entschieden.
Dieses Ermessen muss sich jedoch an der Leistungsfähigkeit der Anwärterinnen orientieren, beurteilt über einen gesamten Triathlon mit allen drei Disziplinen. Und nicht beurteilt an deren mutmaßlicher Fähigkeit, Anne Haug zu helfen.
