Zitat:
Zitat von LidlRacer
Sofern diese Regelung im Schiedsspruch Gültigkeit hat, ist es doch völlig egal, ob der Marathon vom DLV genehmigt ist:
"2. Im Hinblick auf ein Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während der Sperre sind sich die Parteien einig, dass dies für Veranstaltungen des Bund Deutscher Radfahrer gelten soll. Im Übrigen gilt die Wettkampfsperre nur für offizielle Meisterschaften des jeweils ausrichtenden Verbandes."
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Das ist richtig, ich wollte es nur gegenüber dude klarstellen.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Dies hat nicht ein durchgeknallter Richter einfach so entschieden, sondern NADA und die Athletin (bzw. deren Anwalt) haben das ausgekungelt. Wie das sein kann, hätte ich gern mal von der NADA erklärt!
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Die NADA war meines Wissens nach Partei, ebenso wie die Athletin. Entschieden hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS, vertreten durch einen Anwalt.