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Zitat von MatthiasR
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit von Letzterem - dadurch wäre sie doch bei jedem Marathon (abgesehen von Meisterschaften) startberechtigt gewesen, oder? D.h. diese Freiburger Sonderregelung spielt eigentlich gar keine Rolle?!
Gruß Matthias
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Die Schiedvereinbarung (Starterlaubnis bei allen Sportarten außerhalb des Radsports und von Meisterschaften) gilt für Veranstaltungen, die den Regeln eines Verbandes unterliegen. Zum Beispiel unterliegt ein vom DLV genehmigter Volkslauf diesen Regeln. Die Schiedsvereinbarung gilt jedoch nicht für "wilde" Veranstaltungen, die nicht einem Sportverband angeschlossen sind. Hier gilt dann nur die eigene Hausordnung und das Gutdünken des Veranstalters.
Sie hätte also bei jedem Marathon laufen können,
- der keine Meisterschaft ist
- dessen Veranstalter nichts dagegen hat, sofern es sich um eine wilde Veranstaltung handelt.
Wie man sich das bei der Schiedsstelle vorstellt, gesperrte Sportler quasi in andere Sportarten abzuschieben, verstehe ich nicht.