Der Freiburger Marathon unterliegt nicht den Anti-Doping-Bestimmungen, da er nicht einem Sportverband angeschlossen ist. Ein Startverbot für gesperrte SportlerInnen muss in so einem Fall durch die Startregeln in der Ausschreibung geregelt sein. Das war hier nicht der Fall. Der Veranstalter kann daher frei entscheiden, wen er starten lässt und wen nicht. Das sagt zumindest die Frau von der NADA, mit der ich heute Schriftverkehr in der Sache hatte.
Der Veranstalter, Gernot Weigl von der runabout GmbH aus München, steht hinter dem Start der gesperrten Athletin und würde sie auch erneut starten lassen. Für ihren 2. Platz beim Freiburger Marathon hat sie passend dazu zwei Startplätze für den München-Marathon erhalten.
Die Schiedsvereinbarung mit dem Startrecht bei allen Sportarten abseits des Radsports, außer bei Meisterschaften, verstehe ich nicht.
Grüße,
Arne
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