Zitat:
Zitat von Klugschnacker
War das 1996? In diesem Jahr wurde im Deutschen Bundestag darüber abgestimmt, ob Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein soll. Horst Seehofer stimmte dagegen.
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Mag sein, dass es auch 1996 eine Abstimmung gab - erst 1997 konnte der Passus, dass Vergewaltigung in der Ehe straffrei ist, nach fünfundzwanzig Jahren Diskussionen und Gesetzentwürfen im Bundestag eine Mehrheit finden - nicht nur gegen die Stimme von Seehofer, sondern z.B. auch der von Peter Ramsauer, Norbert Blüm, Friedrich Merz, Theo Waigel, Gerhard Stoltenberg, Dagmar Wöhrl, Volker Kauder und vielen anderen Abgeordneten der CDU/CSU.
Bis heute ist aber eine Frau, die trotz einem klaren "Nein" ihrerseits vergewaltigt wurde, oft rechtlich nicht in der Lage, den Täter anzuzeigen. Die Vergewaltigungsanzeige einer Frau, die sich im Deutschland des Jahres 2016 bei einem offensichtlich gewaltbereiten und körperlich überlegenen Täter darauf beschränkt, egal wie oft "Nein" zu sagen und angesichts eines riskanten und aussichtlosen Zur-Wehr-Setzens das Geschehen, damit es so schnell wie möglich vorbei sei, über sich ergehen ist, führt nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich zu einem Freispruch. Natürlich auch innerhalb einer Ehe.