Zitat:
Zitat von Jog
Darf man wegen Straftaten des Landes verwiesen werden, nur weil man nicht die entsprechende Staatsangehörigkeit hat? Das ist die relevante Frage! Stellt man einen Zusammenhang zum Glauben, zur Anschauung her oder undifferenziert zum Begriff "Herkunft" ist man schnell bei der Rassismus-Keule ... Hier völlig unangemessen und irreführend! Aber nochmal: Gebe zu, daß auch ich keinen wirklich konstruktiven Lösungsvorschlag habe ...
Grüße
Jog
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Die aktuelle Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht ausreichend: Ja, Straftäter dürfen abgeschoben werden, weil sie keine Bundesbürger sind. Nein, wenn ihnen am Abschiebeort Gefahr für Leib und Leben droht. Das ist die Anwendung des GG Art 1 (2), Bezug auf Menschenrechte. Solange wir noch Nationalstaaten haben, werden die Menschenrechte eingeschränkt sein und nur theoretisch universell sein.
Das Problem ist aber ja im Regelfall nicht die Gesetzeslage, sondern die Umsetzung. Kaputt gesparte öffentliche Hand halt. Und dann sind wir wieder ganz schnell bei: Wo ist denn das ganze Geld hin? Die 'schwäbische Hausfrau' hat's jedenfalls nicht.