Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Und selbst wenn er Papiere hat und sein Herkunftsland damit feststeht, bedeutet das noch lange nicht, dass dieses Land die Person einreisen lässt. Viele Länder nehmen ihre eigenen Bürger nämlich nicht zurück.
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Zitat:
Zitat von drullse
Mit Bedacht leicht provokativ gefragt: na und? Ist das unser Problem, wenn der Mensch HIERHER flieht, um dann die hier geltenden Regeln zu mißachten (und das eklatant, ansonsten ist Ausweisung oder Abschiebung nicht möglich)? Also: wirklich unser Problem und nicht eher das des Straftäters?
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Ich kenne mich nicht genug aus, um das zu beantworten. Falls es sich um einen Flüchtling handelt, gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Möglicherweise sind wir hier an Regelungen gebunden, wie eine Abschiebung erfolgen kann und wie nicht. Vermutlich können wir nicht einfach jemanden in ein Flugzeug nach Teheran setzen.
Die allermeisten Ausländer in Deutschland sind jedoch keine Flüchtlinge. Ein Ausländer kann einen deutschen Ehepartner und deutsche Kinder haben, für die er sorgt. Sicher muss auch er wie jeder andere für eine Straftat zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. durch Gefängnis. Eine Ausweisung bedeutet aber ein kategorisches Verbot jeglicher Wiedereinreise, auch nicht zu Besuchszwecken oder auch nur in Transitzonen am Flughafen. Da stellt sich mir schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.