Zitat:
Zitat von Klugschnacker
.... Sie nahm jahrelang unbezahlten Sonderurlaub. Ihr Arbeitgeber, das Innenministerium, eröffnete ein Disziplinarverfahren. Es wurde zu ihren Gunsten entschieden, da nach Ansicht der Disziplinarkommission kein Dopingfall nachgewiesen sei und das Verfahren vor dem CAS rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genüge.
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Wo hast du das mit dem jahrelangen unbezahlten Sonderurlaub her?
Ich hab' mal in ein
Forum der Bundepolizei gesehen, wo die Mehrzahl der Diskutierenden auch eher unzufrieden sind mit der Sonderbehandlung ihrer Kollegin sind und auch dort ist wie in den zahlreichen Presseveröffentlichungen stets von
Krankschreibungen während ihrer Dopingsperre die Rede.
Immer dann wenn sie mal wieder einen öffentlichen Auftritt hatte, ließ sie sich während ihrer Dopingsperre kurzfristig tageweise gesund schreiben und nahm regulären Urlaub, der einem Arbeitnehmer ja auch während einer Krankschreibung zusteht.
Für mich ist ein solches Verhalten charakterschwach und passt -zumindest in meinem persönlichen Weltbild- nicht zu einer unschuldig Verfolgten, sondern eher zu jemandem, der mit allen Wassern gewaschen ist und jahrelanges Tricksen verinnerlicht hat.
Sonderurlaub hat sie erst kurz vor Ablauf ihrer zweijährigen Dopingsperre beantragt und dieser Antrag ist -zunächst- abgelehnt worden, worauf sie mit einem "Nervenzusammenbruch" erneut krank gemeldet wurde.
Das Disziplnarverfahren ist im übrigen nicht zu "ihren Gunsten entschieden" worden, sondern auf Empfehlung von Dienstherr De Maiziere (sicher nach entsprechender juristischer Beratung) weit vor einem möglichen Urteil eingestellt worden, weil in einem Disziplinarverfahren die Grundsätze eines Strafrechtsverfahrens gelten (z.B. "in dubio pro reo") und nicht die besonderen Voraussetzungen eines sportrechtlichen Dopingverfahrens (Beweislastumkehr, Anscheinsbeweis) zur Anwendung gelangen.