Zitat:
Zitat von Voldi
Ich denke der Hinweis auf Verstöße gegen das Asylgesetz sind nicht wirklich sinnvoll. Würde das Asylgesetzt umgesetzt dürfte kaum einer der Flüchtlinge überhaupt Asyl in Deutschland beantragen (Dublin II Verordnung).
Wenn du also für eine Einhaltung des Asylgesetztes plädierst, plädierst du quasi dafür, dass alle Flüchtlinge in den Ländern der EU Außengrenze Asyl beantragen müssen.
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Dazu müssten die Länder mit den Flüchtlingen aber erstmal rechtstaatlich verfahren.
Ungarn ist doch kein sicheres Land für einen Flüchtling.