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Alt 26.10.2015, 17:22   #6820
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
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Beiträge: 24.705
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Laut dieser Quelle (OLG Frankfurt mit Zitierung deren Urteilsbegründung; im Link ziemlich weit unten),
, in der es im Kern darum geht, ob die Entscheidung des IAAF (für eine Sperre) Bindungswirkung gegenüber dem von dir zitierten "Freispruch" des Rechtsausschusses des DLV (gegen eine Sperre) hat, ging es bei Baumann sehr wohl um einen sog. "Anscheinsbeweis" und dass dieser eben vom Sportler nach Ansicht des Gerichtes nicht "nachhaltig erschüttert werden konnte".
So war die Reihenfolge:

1. Der DLV hatte Baumann aufgrund einer positive Probe vorläufig suspendiert. Eine positive Urinprobe reiche als Anscheinsbeweis aus.

2. Baumann klagte dagegen vor dem OLG. Das OLG bestätigte das Vorliegen eines Anscheinsbeweises, den Baumann nicht erschüttert habe. Baumann müsse das Ergebnis des sportrechtlichen Verfahrens abwarten, oder entlastende Beweise liefern. Baumann blieb suspendiert.

3. Der DLV hob danach seinerseits die Suspendierung auf und sprach Baumann frei. Ein Anscheinsbeweis gegen Baumann komme nach Auswertung aller Fakten nicht infrage.

Edit: Ordentliche Gerichte dürfen nicht zu der Frage Stellung beziehen, ob Baumann Täter oder Opfer sei. Das gebietet die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie. LG Stuttgart 17. Zivilkammer AZ: 17 O 611/00 Baumann
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