Zitat:
Zitat von Hafu
Natürlich hat sich an den bekannten Fakten nichts verändert und wird sich nach 15 Jahren auch nichts mehr ändern, aber im Sportrecht bei der Frage Doping ja oder nein geht es ja nicht darum, wie im Strafrecht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und unter dem Strafrechtsgrundsatz "in dubio pro reo" ein Urteil zu finden, sondern es geht nur um den Anscheinsbeweis: Wenn insgesamt deutlich mehr für die Schuld des Sportlers spricht als für dessen Unschuld kommt es zu einer Sperre.
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Was Du über den Anscheinsbeweis sagst, stimmt so nicht. Er stellt keine Abwägung von zwei Wahrscheinlichkeiten dar, also eine Abwägung zwischen belastenden und entlastenden Argumenten. Fakt ist,
1. dass der Anscheinsbeweis bei Baumann
nicht geführt werden konnte.
2. Deshalb wurde er vom Rechtsausschuss des DLV
freigesprochen.
Ankläger in diesem Prozess gegen Baumann war Clemens Prokop. Er unterlag im Urteil vor dem Rechtsausschuss, Baumann wurde freigesprochen. Der Fall ging nun auf die internationale Ebene des Leichtathletik Weltverbands (IAAF). Dort war aber nicht Baumann der Beklagte, sondern der Deutsche Leichtathletik Verband. Vertreten wurde er ausgerechnet durch Jens Prokop.
So wurde Prokop vom Ankläger Baumanns auf nationaler Ebene zu dessen vermeintlichem Verteidiger auf internationaler Ebene. Die Sitzung der IIAF dauerte deshalb auch nicht lange, man wurde sich schnell einig: Sperre für Baumann. Der Sportler selbst wurde dabei nicht angehört.