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Zitat von feinkost
Frage dazu: Bei einer Veranstaltung an der ich neulich teilgenommen habe wurde zwar das Ergebniss der Zieleinläufe ausgehängt, die Auswertung der Excel Tabelle konnte ich online erst einige Tage später durchführen. Ergebnis: Mehrere Weltrekorde weil einige Teilnehmer die Anzahl der zu absolvierenden Runden zu ihren Gunsten verringert hatten. Wie sieht es denn da mit Einspruch aus  Ich würde sagen Essig.  Egal war ja nur die AK betroffen 
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Wie kommst Du auf die verringerte Anzahl von Runden? Steht ja nicht direkt in der Liste...
Die Überprüfung aller anderer Athleten ist und kann aber regeltechnisch auch nicht die Aufgabe aller einzelnen Athleten sein ;-)
Aus der Praxis: Ich selber war noch nicht der das machende Einsatzleiter, habe oft genug gesehen, dass dieser Splitzeiten sehr wohl auf Auffälligkeiten überprüft hat. Wenn da einer ganzen Laufrunden-Nenner geringere super Laufzeit wie seine im Endergebnis Vor- und Nachplatzierten hat, wäre das aufgefallen.
In einem konkreten Fall kann ich mich an eine fabelhafte Schwimmzeit eines eher 'Durchschnittsathleten' erinnern, der, weil persönlich jemand bekannt, sogar angesprochen wurde und dann, obwohl nicht beweisbar, zugab, mit den Topschwimmern rausgekommen und eine Runde weniger geschwommen zu sein, den Fehler aber nicht korrigierte.
Aber erwartet jetzt bitte nicht dass wirklich alles rausgefunden wird...
alles menschlich
