Ich habe nochmals bei der DTU nachgefragt. Es wurde klargestellt:
"...Von Seiten der Kampfrichter soll lediglich eine Sensibilisierung für die Gefahr durch starke Winde ausgehen, nicht mehr und nicht weniger ... [Es ist] keine Regeländerung zum Verbot von Felgen mit einer Höhe von mehr als 75mm seitens der DTU geplant."
Wie sich das mit der ursprünglichen, ebenfalls aus DTU-Kreisen stammenden Aussage
"Laufräder mit hohen Felgenränder (speziell Vorderräder) sollen ähnlich zu den Scheibenrädern behandelt werden. Scheibenräder können lt. SpO vom TD / EL bei ungünstiger Witterung verboten werden."
verträgt, konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen.
Grüße,
Arne