Zitat:
Zitat von Stefan
Eigentlich kann man sich die ganze Beweisführung sparen:
Wer nicht die komplette ofizielle Strecke zurückgelegt hat, sollte disqualifiziert werden. Wie wir festgestellt haben, bietet das Regelwerk keine gegenteilige Auslegungsmöglichkeit an.
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Mal angenommen, absolut alle hätten gleich abgekürzt. Eigentlich böten die Regeln wohl auch dann theoretisch keine andere Möglichkeit, als alle zu disqualifizieren.
Selbstverständlich würde das aber nicht passieren.
Kann man nicht mit dem obersten Prinzip der sportlichen Fairness argumentieren, das greift, wenn die konkreten Regeln für einen Spezialfall nicht richtig treffend sind?
Hier sind ja anscheinend gleich 3 unglückliche Umstände zusammengekommen, die zum Falschfahren geführt haben:
- umgefallene Wegweiser
- schlechte Sicht durch Sandsturm
- falsch vorausfahrendes Pressefahrzeug
Ich denke, außerordentliche Umstände können außergewöhnliche Lösungen rechtfertigen.