Zitat:
Zitat von monte gaga
"...Ein System, wie wir es bisher nicht gesehen haben“, sagte Sörgel und forderte Pechstein auf, ihr Blutbild in einer zweiwöchigen Quarantäne beobachten zu lassen. “Frau Pechstein muss von Kopf bis Fuß von klinischen Chemikern, Genetikern und Hämatologen untersucht werden - als Minimalprogramm. Am besten wären zwei Wochen Quarantäne, um diese Entwicklung ihres Blutbildes unter Aufsicht zu beobachten“, ergänzte Sörgel.
|
Das ist schon ziemlich unverschämt, so etwas öffentlich zu fordern. Nur zur Erinnerung: Normalerweise liegt die Beweislast beim Ankläger. Im Sport macht man eine Ausnahme: Bei Dopingfällen bedient man sich des sog. Anscheinsbeweises.
Bei einem Anscheinsbeweis braucht der Ankläger äußerst überzeugende Indizien, und er muss sich auf gewisse
typische Gegebenheiten beziehen können. Dann gilt für den Ankläger eine erleichterte Beweisführung, er muss also nicht alle Details belegen können.
Beispiel: Ein Athlet hat einen Hämatokritwert von 60 und sein Urin ist positiv auf Epo-Tests. Beides zusammen ist so überzeugend, dass man ihn für schuldig halten kann, obwohl niemand ihm beim Spritzen des Medikaments gesehen hat. Der Anschein des Dopings ist überzeugend genug. Der Anscheinsbeweis ist also eine Beweiserleichterung für den Ankläger.
Der Beklagte muss, um diesen Beweis zu erschüttern, keineswegs seine Unschuld beweisen. Sondern es genügt, wenn er belegen kann, dass sein Fall eben nicht
typisch ist. Diese Strategie verfolgt Claudia Pechstein mit der Kugelzellenanämie.
An den Anscheinsbeweis sind strenge Maßstäbe zu stellen, denn er kehrt die Beweislast um. Eine positive Dopingprobe war bisher ein ausreichend starkes Indiz, um ihn zu rechtfertigen. Mit einer positiven Probe konnte die Beweislast auf den Sportler übertragen werden.
Bei Claudia Pechstein gab es nie eine positive Probe. Und nach der Meinung fast aller Experten, sind die vorliegenden Indizien nicht stark genug, um an die Stelle einer positiven Probe zu treten. Sie sind ein vages Indiz, wie selbst Prof. Franke einräumt. Also dürfte man auch die Beweislast nicht hopplahopp auf die Sportlerin abwälzen. Dafür reichen die vorliegenden Indizien nicht aus. Es gibt sehr überzeugende Hinweise darauf, dass Pechstein ein atypischer Fall ist. Damit geht die Beweislast zurück an den Ankläger.
Deshalb finde ich es unverschämt, wenn man der Athletin nun über die Medien vorschlägt, sie können werweißwielang in Quarantäne gehen, um ihre Unschuld zu beweisen (was den Verband aber vermutlich ohnehin nicht interessieren würde). Der Verband macht es sich da zu leicht, und wälzt die Beweislast zu unrecht auf die Sportlerin ab.
Grüße,
Arne