Zitat:
Zitat von Hafu
Man sollte bei der Beurteilung nicht vergessen, dass die Pechstein-Seite nur die Atteste und "Gutachten" veröffentlicht, die ihre Sicht der Dinge belegt, während man die Argumente die letztlich zur Verurteilung von Pechstein geführt haben nur teilweise indirekt in der Veröffentlichung des Urteilstextes des CAS-Urteils findet (laienhaft interpretiert von Juristen), nicht aber als direkten Download.
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Das sehe ich auch so. Man findet mehr entlastendes Material als belastendes. (Das liegt zum Teil auch daran, dass wesentliche Punkte in der Argumentation erst nach der Verurteilung auftauchten, soweit ich die Chronologie überblicke. )
Für eine Verurteilung muss meiner laienhaften Vorstellung nach jeder vernünftige Zweifel ausgeschlossen sein. Deshalb ist es in Ordnung, sich mit der Überzeugungskraft der entlastenden Argumente auseinanderzusetzen. Und da gibt es wohl eine ganze Menge: Aus meiner Sicht ist es recht kühn zu behaupten, die von Pechstein vorgelegte Erklärung für den erhöhten Retikulozytenwert sei ausgeschlossen.
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Dass Pechstein diese aus meiner Sicht entlastenden Argumente liefert, ist, wie wir alle wissen, nötig, weil sie durch die Beweislastumkehr vor einem Sportgericht ihre Unschuld beweisen muss. Dabei wird so getan, als gäbe es nur diese beiden Möglichkeiten:
a) Pechstein hat gedopt
b) Pechstein hat eine Kugelzellenanämie
Es wird so getan, als sei jede Schwächung des Standpunktes b eine Stärkung für Standpunkt a, was bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für beide Standpunkte zusammen genommen 100% betragen müsse. Das ist aber ausgesprochener Bullshit.
Das sieht man daran, dass auch beide Aussagen gleichzeitig richtig sein können, oder keine von beiden. Denn bereits die Interpretation der Daten in Pechsteins Blutpass, hier müsse es sich in jedem Fall um einen manipulativen Eingriff im Sinne von Doping handeln, ist anzuzweifeln.
Mit anderen Worten: Wir stehen zunächst vor einem Haufen Daten in einem Blutpass. Um daraus einen Dopingvorwurf zu konstruieren, ist eine Interpretation und Bewertung der Daten erforderlich. Bereits diese Bewertung kann falsch sein, und wird auch in Zweifel gezogen,
zum Beispiel hier. Auch die Richtigkeit der Messdaten selbst wird in Zweifel gezogen,
zum Beispiel hier.
Vor einem ordentlichen Gericht ist vom Verband der Nachweis zu führen, dass diese Interpretationen und Bewertungen Doping zwingend nahelegen, und zwar so zwingend, dass andere Erklärungen so gut wie ausgeschlossen sind.
Wenn er das kann, ist alles gut!
