Zitat:
Zitat von Loretta
Zu Deiner Frage: weil das Gericht nicht über ihre Schuld- also Doping ja oder nein- überprüft, sondern es darum geht, ob der CAS und der Verband berechtigt waren den Blutpass als Kontrollmittel und im Falle einer Auffälligkeit entsorechende Sanktionen einzusetzen. Es geht somit vor allem darum die Verbände und ihre Sanktionierungsmaßnahmen zu entwerten
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Das Verbandsgericht hat nicht nur die Interessen des Sports, sondern auch die der Sportler zu berücksichtigen. Das folgt aus dem Ein-Verbands-Prinzip, das wir in Deutschland haben: Für jede Sportart gibt es nur einen einzigen Dachverband. Folglich hat der Sportler keine Wahl zwischen verschiedenen Verbänden, sondern muss sich mit diesem einen arrangieren.
Aus diesem Grund sind die Verbände verpflichtet, nicht nur die Interessen des Sports zu wahren, sondern auch die der Sportler. Ein Verbandsgericht muss beiden gerecht werden.
Insofern ist es durchaus legitim, die Aussagekraft des Blutpasses in der damaligen Form infrage zu stellen. Es ist ein berechtigtes Interesse des Sportlers, nicht zu unrecht sanktioniert zu werden. Der Verband hat dieses Interesse zu berücksichtigen und zu vertreten.
Falls er das nicht ausreichend getan hat, ist es richtig und gut, wenn ein ordentliches Gericht einschreitet.
