@ Lui
Moin Moin!
Du verkennst meines Erachtens die Situation in der Du Dich befindest.
Egal was Du von der GEZ-Gebühr hältst, Du bist zahlungspflichtig und das ist Dir spätestens seit Zugang der Mahnungen bekannt.
Wundere Dich also nicht, wenn die GEZ die ihr per Gesetz zustehenden Beiträge einzieht, bzw. einklagt.
Ansonsten steht Dir der Gang durch die Instanzen ja frei.
Ich habe bei Erhebung der Haushaltsabgabe der GEZ per Einschreiben mitgeteilt, dass ich Zahlung unter Vorbehalt leiste bis zur endgültigen Klärung Rechtsanspruch durch BVG.
Das hilft mir zwar nicht gegen die Zahlungspflicht, habe mir dadruch den Weg der Rückforderung freigehalten, sollte das BVG so entscheiden.
Du glaubst Dein Schufa-Score zu kennen?
Da muss ich leider lachen. Du kennst vielleicht den Score-Wert Deiner Selbstauskunft, hingegen nicht den Schufa-Scorewert mit den Finanzdienstleister arbeiten.
Heinrich
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