Zitat:
Zitat von FuXX
Warum sollten religiöse Gefühle mehr geschützt werden als andere?
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Tatsache ist, dass religiöse Gefühle besonderem Schutz unterliegen. Das Strafgesetzbuch stellt in §166 klar:
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Entscheidend ist, dass der öffentliche Frieden gestört werden kann. Ob das der Fall ist, entscheidet also der Gläubige, der seinen Glauben verunglimpft sieht. Macht er als Reaktion auf eine verletzende Aussage dermaßen Krawall, dass der öffentliche Frieden gestört ist, ist die Aussage strafbar.
