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Alt 24.07.2014, 10:01   #5382
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.299
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Aber warum plädierst Du für eine Reduzierung der Strafe wenn Sie etwas tut, von dem ihr jahrelang immer wieder erzählt wird, dass sie das nicht tun soll? Das fällt doch schon fast unter Vorsatz?!
Du legst meiner Meinung nach zu großen Wert auf die Kölner Liste. Ich verstehe Deine Argumentation so: "Wenn sie ein Nahrungsergänzungsmittel nimmt, das nicht auf der Kölner Liste steht, ist sie bei einem positiven Befund selber schuld. Nimmt jemand ein Nahrungsergänzungsmittel, das auf der Kölner Liste steht, ist es okay."

Die Kölner Liste bietet jedoch keinerlei Sicherheit. Die privatwirtschaftlichen Betreiber der Liste räumen auf ihrer Website ein:
"Weder die Veröffentlichung auf der Kölner Liste noch eine negative Laboranalyse einzelner Chargen bedeuten, dass ein Produkt grundsätzlich frei von Prohormonen bzw. Anabolika oder Stimulantien ist. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko dieses Produkts minimiert ist."
Zudem kennt der WADA-Code in der Bemessung des Strafmaßes keine Kölner Liste. Das bedeutet, dass man dieselbe Strafe bekommt, unabhängig davon, ob ein Produkt auf dieser Liste steht oder nicht.
Klugschnacker ist offline