Zitat:
Zitat von captain hook
... Vor dessen Verwendung die Nada sie seit Jahren ausdrücklich immer wieder aufs neue warnt.
Diesen Umstand klammerst Du bei Deiner Betrachtung nachhaltig aus. 
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Nein, das tue ich nicht. Ich plädiere durchaus für eine Bestrafung, wie sie im WADA-Code für solche Fälle vorgesehen ist. Die Mindeststrafe besteht in einer Verwarnung, die Höchststrafe in einem Jahr Wettkampfsperre. Das halte ich für angemessen.
Übrigens kommt Methylhexanamin in Erkältungsmitteln wie Nasensprays vor. Es ist daher im Training erlaubt, im Wettkampf jedoch verboten. Der Athlet hat darauf zu achten, dass die Substanz bis zum Wettkampf wieder abgebaut ist. Gar nicht so einfach, denn wer kennt schon die Abbauzeiten und Nachweisgrenzen? Ich halte allein schon aus dieser Problematik eine reduziertes Strafmaß für angemessen.