Zitat:
Zitat von hazelman
Lustig is im Übrigen auch die zugegeben rein juristische Frage, ob denn § 142 StGB hier überhaupt Anwendung findet. Denn der setzt einen Unfall im "Straßenverkehr" voraus. Zu diesem Straßenverkehr aber gehören nach der wohl allgemein gültigen Definition"alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen stehen." Wenn das aber auf einem Streckenteil passiert ist, der komplett gesperrt war... irgendwie spannend! Oder vll. bin ich einfach übermüdet! 
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Ich finde die Unfallflucht-Diskussion auch etwas merkwürdig.
Klar, wenn der "Unfallgegner" Hilfe braucht, muss man sich drum kümmern. Aber wenn nicht, muss man auf die Polizei warten, oder was? Man stelle sich das mal analog bei der Formel 1 oder beim Massensturz in der Tour de France vor!
Auch klar, dass man sich nach dem Rennen an der Aufklärung des Unfalls beteiligt, aber ein Rennen ist ein Rennen.