Zitat:
Zitat von frimipiso
Hi Zusammen,
also ich finde das Verhalten des BTV extrem unfair, unsportlich und arglistig und zwar aus folgenden Gründen (zu denen mich die Meinung des BTV und Hafu interessieren würde):
Die Anmeldung für den TT begann im Februar. Zu diesem Zeitpunkt war dem BTV bekannt, dass es keine reguläre Einigung mit dem Veranstalter des TT geben kann, da im Nachhinein (also nach erfolgter Anmeldung) die Startgebühr nicht mehr erhöht werden kann und auch keine Tageslizenzen mehr gefordert werden können. Somit musste der BTV zu diesem Zeitpunkt bereits an eine Sperrung der teilnehmenden Startpassinhaber gedacht haben. Aber es erfolgte keine Information an die Vereine oder die Startpassinhaber.
|
Für 2,-€ Veranstalterabgabe bei einem Wettkampf, der 50,-€ Startgeld kostet, muss kein komerzieller Organisator die Startgebühr erhöhen. So knapp kalkuliert sind die Budgets nicht.
Die Tageslizenz für Athleten ohne Startpass, kann bei der Startnummernausgabe kassiert werden. Die muss ja nicht der Veranstalter sondern die Athleten begleichen. Wer schon ein paar Jahre Triathlon macht, weiß , dass vor einigen jahren die Tageslizenz immer erst am Wettkampftag beglichen werden musste, selbst Roth hat es vor einigen Jahren noch so gehandhabt.
Wir hatten in der Tat, bis etwa eine Woche vor dem Wettkampf noch die durchaus nicht unnbegründete Hoffnung, dass der TT-Veranstalter einlenkt und hatten deshalb einen Plan B in der Schublade mit einer Kampfrichterplanung für den Tegernseetriathlon. Erst 1 Woche vor dem Wettkampf erfolgte die Ausladung der vorgesehenen BTV-Kampfrichter.
Ich hatte glaube ich schon mal erwähnt, dass es seit dem Frühjahr auch Verhandlungen mit fünf anderen Veranstaltern, als den jetzt bekannt gewordenen drei Triathlons gab. Hier konnte jeweils vor der Veranstaltung (z.T. auch relativ kurzfristig) ein Einvernehmen erzielt werden.
Zitat:
Zitat von frimipiso
.... Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, ...
|
Ich habe mit vielen angemeldeten Athleten im Vorfeld kommuniziert, Ihnen von einem Start abgeraten (und ihnen natürlich auch geraten die Startgebühr, aufgrund des fehlenden Hinweises in der Ausschreibung auf die sportrechtliche Genehmigung und die Problematik die sich damit für die versicherungsrechtliche Seite und die drohenden Sperren für Startpasbesitzer ergibt) zurückzufordern.
Ich bin mir sicher, dass das gezahlte Geld auch rücküberwiesen wurde. Die Rechtslage ist m.E.n klar, werde aber eventuell stichpunktartig nochmal nachfragen
Zitat:
Zitat von frimipiso
Hier werden die Interessen der Athleten für die finanziellen Interessen des BTV geopfert.
...!
|
Natürlich geht es im Kern letztlich auch um Geld, letztlich aber auch um eine Einheitlichkeit der Wettkampflandschaft und auch um Wettkampfqualität.
Der BTV darf keine Gewinne machen. Alle einlaufenden Gelder fließen mehr oder weniger sofort wieder in den Sport in diverse Projekte zurück(Kampfrichterausbildung, Übungsleiteraubildung, Jugendförderung, Bayernkader, Ligabetrieb, Antidoping-Etat mit eigenen Kontrollen, DTU-Abgaben).
Je kleiner aber die Basis derer ist, die Abgaben zahlen, desto eher müssen die Gebühren für Startpass oder sonstige Abgaben wieder erhöht werden. Auch dann wäre das Geschrei absehbar groß und die VEreins-Delegierten, die das absegnen müssten, zu recht auf den Verband verärgert, wenn der BTV einerseits hinnnimmt, dass verschiedenen Veranstalter aus der Verbandssoldiarität ausscheren und die ehrlichen Veranstalter/ Vereine dafür mehr zahlen müssen.
Zitat:
Zitat von Pieton
...
--------------------------------
Das Problem beim TT bestand ja schon ab 2012. Der BTV hätte ja schon ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, die Sportler darauf hinzuweisen. Ich wüsste gerne, ob die Veranstaltung letztes Jahr und das Jahr zuvor denn vom BTV genehmigt war ( und auch der reguläre Betrag abgeführt wurde) oder einfach geduldet wurde.
Die Sportler 14 Tage vor Start ins Messer laufen zu lassen, ist sehr schlechter Stil.
Pieton
|
s.o.
Die Veranstaltung war auch in den beiden Jahren zuvor nicht genehmigt.
Trotzdem wurde sie als einseitiges Entgegenkommen des Verbandes und in der Hoffnung auf eine baldige Einigung mit BTV-Kampfrichtern beschickt.
Auch Athleten, die in den beiden Vorjahren trotz fehlender Genehmigung gestartet sind, wurden nicht gesperrt.