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Alt 17.07.2014, 07:52   #5326
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.493
Ich finde das Urteil in dieser Art und Weise nicht richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst den Sachverhalt aufklärt. Dabei geht es um die Frage, ob Evi Sachenbacher-Stehle die Dopingsubstanz bewusst und willentlich zu sich genommen hat oder nicht.

Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.

Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.

Ich hätte es begrüßt, dass aus diesem Grund nicht die Höchststrafe verhängt worden wäre. Am gestrigen Tag wurde auch das Urteil über eine andere Athletin verkündet. Die hatte bewusst mit Epo gedopt und bekam die gleiche Strafe wie Sachenbacher-Stehle.

Außerdem hätte man noch die Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Die hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings lagen am Tag der verhängten Dopingsperre noch nicht alle Sachverständigengutachten vor. Rechtsstaat geht meiner Meinung nach anders.

Grüße,
Arne
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