Zitat:
Zitat von Mosh
Aber genau da ist doch der Punkt. Untersteht jeder Veranstalter der Gerichtsbarkeit des DTU? Nein. Das ein Mitglied des DTU keinen Triathlon veranstalten darf sehe ich ja ein, aber jeder andere sollte das doch können, oder?
Das Mitglieder des DTU/Startpassinhaber sanktioniert werden können ist natürlich dem DTU oder seinen Landesverbänden zuzustehen.
Mosh, Startpassinhaber und bereit Gebühren zu bezahlen. Unser Verein zahlt für seine Veranstaltung natürlich auch.
|
Korrekt erfasst.
Sollte sich der Tegernseetriathlonveranstalter entschließen, seinen Wettkampf in Zukunft nur mit den ca. 300 nicht in Vereinen organisierten Teilnehmern und komplett ohne Startpassinhaber auszurichten (und darauf auch explizit in seiner Ausschreibung hinweisen), wenn er also zukünftig auf die knapp 500 Vereinsmitglieder und Startpassbesitzer verzichtet, dann sind uns juristisch im Prinzip die Hände gebunden.
Allerdings würde sich die Veranstaltung wirtschaftlich dann nicht mehr tragen, so dass das Risiko, dass es hierzu kommt sehr gering ist.
