Ich habe Deine Zeilen aufmerksam gelesen und habe mir auch das Urteil des Olg angeschaut (im Rahmen einer Sendung mit Uwe Jeschke hatte ich es früher bereits intensiver studiert, soweit mir das als juristischem Laien möglich ist).
Die Frage ist nun, wie Matthias75 zu bedenken gibt, für wen die Veranstalterordnung der DTU bindend ist. Evtl. muss man dafür auf der Ebene des DOSB suchen?
Für mich ist die von mir gestellte Frage noch nicht eindeutig geklärt.
Danke für Eure Statements!
Arne