Zitat:
Zitat von Hafu
Nach der DTU-Sportordnung darf er dies nicht, denn die DTU und die ihr unterstellten Landesverbände haben das Monopol zur Genehmigung von Triathlon-, Duathlon-, Wintertriathlon-, Crosstriathlon und Swimathlon-Wettkämpfen.
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Aber genau da ist doch der Punkt. Untersteht jeder Veranstalter der Gerichtsbarkeit des DTU? Nein. Das ein Mitglied des DTU keinen Triathlon veranstalten darf sehe ich ja ein, aber jeder andere sollte das doch können, oder?
Das Mitglieder des DTU/Startpassinhaber sanktioniert werden können ist natürlich dem DTU oder seinen Landesverbänden zuzustehen.
Mosh, Startpassinhaber und bereit Gebühren zu bezahlen. Unser Verein zahlt für seine Veranstaltung natürlich auch.