Zitat:
Zitat von binderth
Wo habe ich konkret als Startpassinhaber unterschrieben, dass ich nur und ausschliesslich bei BTV-genehmigten Veranstaltungen starte? und wo steht, dass mir selbiger Verband meinen Startpass wegnehmen darf deswegen?
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Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet.
Sportordnung (
PDF), Abschnitt D2, Ziffer e.