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Alt 16.01.2014, 15:29   #6
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 25.192
Zitat:
Zitat von Guru Beitrag anzeigen
das steht in den aktuellen AGB's von der Website

Ist der Kunde mit der Zahlung der Anmeldegebühr, des Kaufpreises bzw. des Mietzinses in Verzug, so ist MA:XX Timing berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MA:XX Timing kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

insofern sind die €25,- schon seltsam.
Das bezieht sich auf die Mahngebühr, also die Bearbeitungskosten bei einer Mahnung. Das vorliegende Problem bezieht sich IMO jedoch auf die Rücklastschriftgebühr. Das sind zusätzliche Kosten, die von den beteiligten Banken erhoben werden. Sie gehen zu Deinen Lasten.

Grüße,
Arne
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