Zitat:
Zitat von Harm
Ich wehre mich einfach dagegen, die Fahrt mit langsameren Fahrzeugen als Behinderung zu bezeichnen.
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In der Praxis sieht es so aus: Du fährst mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Wenn wenig Verkehr ist, dann fahren manche Autos mit dem vorgeschriebenen Seitenabstand von mindestens 2 Metern an Dir vorbei, manche mit deutlich geringerem Abstand.
Wenn der Verkehr zunimmt und daher mehr Gegenverkehr vorhanden ist, fahren
praktisch alle Autos, die Dich überholen, mit weniger als den vorgeschriebenen 2m Seitenabstand vorbei. Viele mit weniger als 1 Meter.
Die Rechte als Radfahrer werden einem gnadenhalber gewährt, solange der Autofahrer dafür nicht nennenswert bremsen muss. Sonst nicht. Man ist definitiv ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.