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Alt 04.03.2019, 09:03   #2
Ulmerandy
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Registriert seit: 16.02.2008
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Beiträge: 3.354
Zitat:
Zitat von Schubbi84 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

ich habe in der Sportordnung keinen Hinweis zu meiner Frage gefunden. Vielleicht hat ja schonmal jemand damit Erfahrung gemacht oder es ist ein Schiedsrichter unter uns, der das weiß:

Meine Frau/Tochter und ich haben eine kleine Tradition beim Wettkampf. Wenn ich nach dem Schwimmen in die Wechselzone laufe, übergebe ich meine Schwimmbrille und Badekappe an meine Tochter und sie darf bis zum Ziel darauf aufpassen. Sie steht also unter den Zuschauern und ich gebe sie ihr dort in die Hand wenn an ich an ihr vorbei laufe.

Kann man mir das als Vorteilsnahme auslegen, was zur Disqualifikation führt? Schließlich muss ich das Equipment theoretisch in der Wechselzone nicht mehr versorgen. Ein messbarer Zeitvorteil ergibt es vermutlich nicht.

Bisher wurde ich dafür weder bestraft noch darauf angesprochen. Aber vielleicht auch nur, weil es niemand gesehen oder sich beschwert hat.


Vielen Dank

Gruß Schubbi
Ich weiß nur von einem Bekannten der beim IM Wales disqualifiziert wurde da er seinen Neoprenanzug vor der Wechselzone seiner Frau gegeben hat.
Wie das bei kleineren Wettkämpfen gehandhabt wird kann ich natürlich auch nicht sagen.

Viele Grüße

Andy
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