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Zitat von Matthias75
Was hat eine Rekordfahrt auf öffentlichen Straßen zu suchen, egal, wie sie vorbereitet war?
Ich bin weder Richter noch Anwalt, aber würde nicht gerade diese Vorbereitung bedeuten, dass es sich nicht um eine spontane Ausfahrt, sondern um ein verbotenes Rennen gehandelt hat?
Laut § 315d StGB kann ein Rennen auch nur von einer Person abgehalten werden, wenn sie
M.
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Ich bin komplett bei Dir, aber wenn
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die Strecke ausgekundschaftet (nichts mit plötzlichen Schlaglöchern oder Bodenwellen), es wurden Spezialreifen genutzt und -am entscheidendsten- gab es mehrere „Scouts“ im Porsche, die kurz vor ihm gefahren sind und das ok für „freie“ Fahrt gegeben haben. In der Tat waren ja auf der gesamten Strecke sowohl die linke als auch die mittlere Spur komplett frei.
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dann kann ich mir (leider) gut vorstellen, dass dann ein geneigter Richter befindet, dass
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nicht angepasste Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen...
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aus seiner Sicht nicht zutrifft.