Die Veranstaltung wird nicht stattfinden nach rechtlicher Prüfung.
Begründung: Ich werde nicht zu einer Ordnungswidrigkeit aufrufen, bzw. eine gesetzliche Bestimmung nicht beachten. Die Bremer Gewässer geben per gesetzlicher Bestimmung nicht die Möglichkeit für eine private Veranstaltung OD. Einfach gesagt, das Schwimmen ist nicht über die ganze Distanz der Bremer Seen erlaubt. Hier der Link . Die Bestimmungen besitzen weiter (aktuell) Gültigkeit, dieser Text ist aber leichter zu lesen.
https://www.transparenz.bremen.de/si..._html_to_pdf_d
Ich kann nur um Entschuldigung bitten. Über diese Rechtssituation hätte ich mich im Vorfeld erkundigen müssen. Für mich ist die Diskussion zu diesem Thema beendet.
Beste Grüße Jens