https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung
Noch besser, weil ähnlich gelagerter Fall:
https://m.volksstimme.de/ratgeber/no...eckt-wird.html
Wie von GH geschrieben, auf Deinen Gewährleistungsanspruch hinweisen und auf Austausch bestehen. Ein Anwalt lohnt aber idR bei solchen Schäden nicht, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die eine Erstberatung und einen Brief vom Anwalt für den Händler zahlt.
OMTC
Thomas
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Albert Einstein (1879 – 1955)
Geändert von DocTom (15.05.2018 um 20:32 Uhr).
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