Die Kisten-Regel steht auch im Schweizer Reglement unter 9.1. Allerdings reicht es dort explizit, wenn ein Stückchen in der Kiste ist, der Rest eines jeden Teils darf drübergucken. In Deutschland steht "in der Box" und das interpretiere ich ohne weiteren Zusatz als "komplett in der Box" (und nicht nur z.B. ein halbes Bein des Neos).
https://swisstriathlon.ch/wp-content...ement-2019.pdf
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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