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Thema: Hundebiss
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Alt 14.11.2020, 09:03   #88
JamesTRI
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.06.2019
Beiträge: 687
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Sollte es in letzter Konsequenz zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat man die Pflicht als Zeuge auszusagen, ja kann sogar mit Zwang vorgeführt werden. Auch unleidliche Falschaussagen, wozu auch das bewusste Verschweigen gehört, sind strafbewährt.
Genau das habe ich dem Trainer und Abteilungsleiter auch geschrieben. Danach hat der Trainer mir mürrisch seine Adressdaten rausgerückt und der Abteilungsleiter hat angeboten die Mitfahrenden Vereinskollegen per Email anzuschreiben. Ob er es gemacht hat weiss ich nicht. Zumindest kam über den Weg (Email) keine Adresse. Ist ja eh schlimm das ich dann erst so argumentieren musste, um sie zum einlenken zu bringen. Es ist eine Selbstverständlichkeit in einem solchen Fall zu helfen.

Glaube hat mich insgesamt 45 Minuten Zeit gekostet. Sprich eine kurze Anfrage, bei der ich hoffte das sie freundlich und kooperativ in 2- 3 Minuten erledigt ist, hat mir dann einen Aufwand von gut 45 Minuten gebracht.

Und wie Ihr hier Alle sagt: Es gibt nicht nur eine moralische Pflicht sondern dann letztlich sogar eine rechtliche Pflicht die Adressen zu nennen, sprich die Zeugenaussagepflicht nicht zu behindern. Und wer will denn nach einem Hundebiss "Gassi gehen", "eingeladen werden Zum Essen" oder "einmal Lieferservice (Essen und ein Wein)" ? Niemand.

Es gab und gibt nur 3 Möglichkeiten:
  1. Strafanzeige
  2. Zivilklage
  3. Verfahren im Rahmen der Hunde VO Beim Ordnungsamt

Ich habe mich für letzteres Verfahren entschieden da es in dem Fall angemessen ist, also auch was den Aufwand angeht. Der Hundebesitzer wird nun ein Verfahren durchlaufen in dem er gebeten wird zunächst Stellung zu beziehen. Ggf. kommt es zu einer Wesensbestimmung des Hundes und/oder er bekommt eine angemessene Strafe in Höhe von etwa 100-150 Euro (lt. Hunde VO) und/oder bekommt die Auflage den Hund ab sofort anzuleinen & ggf. einen Maulkorb zu tragen. Das ist angemessen und erzeugt auch sehr geringen Aufwand. Zu einem Verfahren wird es nicht kommen wenn der Hundebesitzer einlenkt, Alles zugibt und sich einsichtig zeigt.

Eine Strafanzeige erzeugt mehr Aufwand, würde am Ende sicher in etwa 400 Euro Strafe ergeben. Halte ich jetzt aufgrund der Größe der Bisswunde für übertrieben. Wobei man auch klar sagen muss: Hundebisse können auch noch Monate nach dem Biss Folgeerkrankungen auslösen. Das darf man nicht verharmlosen. Sprich die Strafanzeige und/oder Zivilklage ist nicht vom Tisch. Ich hoffe für den Hundebesitzer das es zu keinen Komplikationen kommt. Für mich natürlich auch. Denn was nützt mir eine Klage wenn ich dann doch noch erkranke.

Geändert von JamesTRI (14.11.2020 um 10:03 Uhr).
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