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Alt 27.11.2020, 17:11   #12459
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Einen Teil der Schuld dann bei der NADA zu sehen, weil die durch "zu langsames Beearbeiten" den Athleten dann in diese Lage gebracht haben ist auch ein weiterer Punkt Deiner Argumentation, über den ich mich nur wundern kann.
Die NADA ist vielleicht in diesem Fall nicht so schnell wie gewünscht gewesen, aber vielleicht hatte sie auch viele Dinge zu prüfen, wenig Personal, berechtigte Zweifel an der rechtmäßigkeit der TUE, etc. Das alles weißt Du nicht, aber klar, die haben Mitschuld- nicht Dein Enst!
Der Hauptschuldige ist der Athlet. Er hat die Ausnahmegenehmigung korrekt beantragt und hatte nun zu warten, bis eine Antwort kommt.

Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wurde geschaffen, damit der Athlet Wettkämpfe bestreiten kann, obwohl er ein Medikament einnimmt, das auf der Dopingliste steht. Wohlgemerkt in therapeutischen Dosierungen, die nicht leistungssteigernd sind. Das ist der Sinn der Sache: Der Athlet kann Wettkämpfe bestreiten. Wenn das durch langsame Bearbeitung unmöglich gemacht wird, ist das nicht im Sinne dessen, was diese Regel eigentlich soll.

Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Ich sehe in dem Verhalten keinen Unterschied zu einem bewussten Dopingverstoß.
Der Unterschied besteht darin, dass keine Absicht zur Leistungssteigerung erkennbar ist. Es wurde durch die Medikation de facto keine Leistungssteigerung erzielt. Daher ist das Medikament bereits in 5 Wochen nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen.

Zitat:
Zitat von Loretta2.0 Beitrag anzeigen
Ob er nun nur wenige WK macht oder nicht soll nach Deiner Argumentation also mit in die Bewertung einer TUE einfließen, oder was soll mir dieses Argument sagen?
Das Nichterteilen einer Ausnahmegenehmigung hat eine Sperre des Athleten unmittelbar zur Folge. Dadurch ist es in meinen Augen keine rein medizinische Frage mehr. Sondern es ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Sperre mit allen negativen Folgen für den Athleten berührt. Das gilt es abzuwägen.
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