Man kann auch versuchen - sofern man das möchte - dass der AG beim nächsten Gehaltsgespräch einfach das Jobrad oben drauf legt und (so der Terminus) "... zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn..." vollständig bezahlt. Das hat zur Konsequenz, dass der AN das Jobrad nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss. Wir machen das bei unseren Führungskräften so, dass ist Teil unseres Sozialpakets.