Moin,
Zitat:
Zitat von NBer
naja, wie man am obigen fall ja sieht, (kann?) konnte man trotzdem mit einer 2jährigen sperre belegt werden, auch wenn das mittel nicht auf der liste stand. das meinte ich mit "fließend". wenn etwas NOCH nicht auf der liste steht (mittlerweile steht clenbuterol ja drauf), kann man offensichtlich im zweifelsfall trotzdem bestraft werden.
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klar, geht das. Nur eben
nicht wegen Dopings sondern wegen Medikamentenmissbrauchs und unsportlichem Verhalten. Das geht ja gerade aus dem von Dir ursprünglich verlinkten Artikel hervor.
Dass das ein paar Jahre(?) später dann auf der Dopingliste stand, tut nicht zur Sache. Es ist immer das Recht anzuwenden, dass zum Tatzeitpunkt gültig war.
Ich finde es sehr wichtig, solche Dinge nicht miteinander zu vermischen (siehe meine Posts weiter oben) und sie präzise zu benennen.
Viele Grüße,
Christian