Zitat:
Zitat von Pascal
Den meisten die die Abschaffung des Religionsunterrichtes fordern scheint gar nicht klar zu sein, dass es sich hierbei um ein Grundrecht handelt (Artikel 7 Grundgesetz).
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Moin Moin!
Das ist mir schon klar.
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen hiess bis vor kurzem ausschliesslich - und heute in aller Regel immer noch - evangelischer oder katholischer, also christlicher Religionsunterricht.
Die Ausrichtung der Glaubensrichtung hingegen findet im GG überhaupt keine Berücksichtigung.
In 7.3 GG steht: ...Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
De facto nimmt der Staat diese Kontrolle nicht war, bzw. verzichtet wohlwissend auf sie.
Heinrich