| @ Osso
 Mit Deiner Argumentation sprichst Du aber auch jemandem das Recht ab gegen das neben seinem Grundstück geplante AKW vorzugehen.
 
 Selbst wenn der Kläger erst im Winter auf den Römer gezogen ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht gegen z. B. jahrelang missachtete Lärmvorschriften vorgehen kann und dann Recht zugesprochen bekommen kann.
 
 Ein Gericht urteilt nach geltendem Recht und nicht nach Rechtsempfinden.
 
 Nur weil für die Vergangenheit gelten mochte: Wo kein Kläger da kein Richter, gilt das für die Zukunft noch lange nicht.
 
 btw: ist es nicht so, dass in Deutschland - und das war ja auch schon in der BRD so - das Individuum über der Gemeinschaft steht? - hier fehlt der "rhetorische smiley"....
 
 Heinrich
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