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Alt 02.01.2014, 15:23   #11
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
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Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Ich dachte jetzt mehr in Richtung Hausrecht, also wirklich "meine Veranstaltung, ich bestimme, wer startet". Deine Anmerkung ist aber sicher auch nicht unwichtig. Das Anmeldeprocedere muss halt so geändert werden, dass die Anmeldung nicht mit dem "Klick" erfolgt, sondern erst nach Bestätigung durch den Veranstalter, wie dies bei vielen Onlineshops auch der Fall ist. Das bekommt man häufig erst eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch den Anbieter oder z.B. durch Versenden der Ware erfolgt. Dann eventuell noch den Zusatz rein, dass man sich die Rücknahme bei Verstoß gegen Dopingrichtlinien, Verschweigen eines solchen, falscher Angaben etc. vorgehält. Keine Ahnung, ob ein Verband so handeln darf. Als privater Veranstalter sollte das aber möglich sein, oder?
Sofern der private Veranstalter keinen Richtlinien Dritter unterliegt, reicht ein entsprechendes Reglement, das mit der Anmeldung vom Teilnehmer akzeptiert wird, damit der Veranstalter die Anmeldung rueckgaengig machen kann.
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