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Normaler Startpass oder nicht spielt keine Rolle.
Die ATUES sind nur erforderlich für Athleten mit Profi-Lizenz oder Angehörige von Sportkadern, bei denen mit unerwarteten Trainingskontrollen zu rechnen ist. Für diese genügt es nicht vor einer Kontrolle ein Attest für ein Asthmaspray vorzulegen, sondern sie müssen dessen Gebrauch vorher genehmigen lassen oder bei Notfallsituationen dessen Gebrauch unmittellbar (und unabhängig von einer etwaigen Kontrolle) anzeigen!
Bei (normalen) Athleten, die nicht zu den o.g. Gruppen zählen, genügt es, ein formloses Attest des Arztes über die Notwendigkeit des verwendeten Asthmasprays mit sich zu führen und erst im Falle einer Dopingkontrolle (hier kommen ja nur Wettkampfkontrollen in Frage) vorzulegen. Das Attest muss aber da sein, Nachreichen genügt nicht.
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