Zitat:
Zitat von schnodo
Man kann den Faschismus nicht mit faschistischen Gesetzen bekämpfen.
Es geht darum, dass das Ausprechen missliebiger Gedanken bestraft werden kann und wird. Ich finde, jeder sollte das Recht haben, jede noch so idiotische Meinung öffentlich zu äußern. Das ist Meinungsfreiheit.
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In Abs. 1 steht "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören [...]". Das ist kein Paragraph, mit dem man jede Meinungsäußerung, die einem nicht passt, bestrafen kann. Es geht spezifisch um Handlungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn du deinem Kumpel beim TV schauen sagst, dass du Ausländer nicht magst, dann ist das keine geeignete Weise, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn du dich auf den Marktplatz stellst, um Hassreden zu schwingen, und damit Zuhörer dazu bewegst, die Grundrechte der betroffenen Gruppen zu missachten, dann ist das ne andere Kategorie und dem sollte man auch vorbeugen.
Gegenfrage: Wie stehst du zur Anstiftung einer Straftat? Sollte das auch legal sein?