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Alt 24.12.2013, 16:02   #183
schnodo
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Registriert seit: 28.10.2011
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Beiträge: 9.029
Zitat:
Zitat von sbechtel Beitrag anzeigen
Das ist eben die Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten, zum einen die Meinungsfreiheit, zum anderen der Schutz von Minderheiten und die Würde der Individuen. Ich sehe darin kein Problem. Und das man da direkt mal in den Bau wandert, halte ich auch für ein Gericht, in der Regel landen solche Aktionen wohl nicht mal vor Gericht, eine Verwarnung oder eine Ordnungsstrafe sind wohl eher die Tagesordnung.
Man kann den Faschismus nicht mit faschistischen Gesetzen bekämpfen.
Es geht darum, dass das Ausprechen missliebiger Gedanken bestraft werden kann und wird. Ich finde, jeder sollte das Recht haben, jede noch so idiotische Meinung öffentlich zu äußern. Das ist Meinungsfreiheit.

Warum müssen Menschen vor unangenehmen Meinungen geschützt werden? Wo hört das auf? Vor Gewalt und Unterdrückung muss man sie schützen, nicht vor dem Austausch von Gedanken. Vielleicht ist es nicht nur die Meinung der Nazis, sondern Deine oder meine Gedanken, die morgen "den öffentlichen Frieden", der das höchste Rechtsgut zu sein scheint, stört.
Würde kann nicht dadurch erlangt oder bewahrt werden, dass man anderen den Mund verbietet.

Was "Verwarnung" oder "Ordnungsstrafe" angeht - das Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Haft vor und diese werden auch verhängt, zur Not wiederholt.
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