Zitat:
Zitat von schnodo
Ich meinte z.B. § 130 StGB und dass man für das Äußern einer - zugegebenermaßen dämlichen - Meinung für ein paar Jahre im Knast landen kann. Das widerspricht meinem Freiheitsbegriff.
|
Das ist eben die Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten, zum einen die Meinungsfreiheit, zum anderen der Schutz von Minderheiten und die Würde der Individuen. Ich sehe darin kein Problem. Und das man da direkt mal in den Bau wandert, halte ich auch für ein Gericht, in der Regel landen solche Aktionen wohl nicht mal vor Gericht, eine Verwarnung oder eine Ordnungsstrafe sind wohl eher die Tagesordnung.