Zitat:
Zitat von chris.fall
Aber nur, weil das so ist, können sich die Sportverbände Regeln auferlegen, die nach den Maßstäben des "richtigen" Rechts keinen Bestand hätten.
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Ganz so drastisch ist es nicht. In Deutschland werden die Regeln der Verbände vom Staat überwacht. Denn bei uns herrscht das Prinzip, dass es für jede Sportart nur einen (1) Verband geben soll. Dieser hat daher ein Monopol im Bereich dieser Sportart. Umgekehrt hat der Sportler keine Wahl zwischen verschiedenen Verbänden, denn es gibt stets nur einen einzigen. Auf dessen Regularien hat er keinerlei Einfluss.
Wegen dieses Monopols der Verbände achtet der Staat darauf, dass in deren Regelwerken nicht nur die Interessen des jeweiligen Verbands Berücksichtigung finden, sondern auch die des Sportlers. Das wirkt sich direkt auf die Sanktionen aus, die ein Verband gegen einen Sportler verhängen kann. Sie müssen
- angemessen
- geeignet und
- notwendig
sein, um die berechtigten Interessen des Verbandes zu wahren.
Im Falle des Dopings muss die Sanktion gegen den Sportler
angemessen sein, also die Schwere der Strafe mit all seinen Konsequenzen muss der Schwere des Vergehens entsprechen; sie muss ferner
geeignet sein, um das Ziel des Fairplays zu erreichen; und sie muss
notwendig sein, um das Verbandsziel eines fairen und sauberen Sports zu erreichen.
In der Summe bedeutet das für die Verbände, das jeweils die geringstmögliche Strafe anzuwenden ist, mit der sich das Verbandsinteresse noch erreichen lässt. Die Strafe darf nicht schwerer ausfallen, als nötig, sonst hat sie vor Gericht keinen Bestand.
Grüße,
Arne